Die Brigantin
oder Cromwells Königsrichter
Buchverlag NZZ, Zürich 2002

11. August 1664. Das tödliche Attentat von Lausanne erschüttert eine Gemeinschaft im Exil: britische Republikaner, die sich nach dem Sturz des Cromwell-Regimes ins bernische Waadtland geflüchtet haben. Unter den einstigen Machthabern findet sich der Reitergeneral Edmund Ludlow. Für die Agenten britischer und französischer Geheimdienste ist er die Zielperson Nummer eins. Nach zeitgenössischen Berichten und Akten schildert Hans Peter Treichler das wechselvolle Schicksal dieser Handvoll Verschworener. Welche Rolle spielt hier Sebastienne de Pierrefleur? Die junge Patrizierin aus dem Städtchen Orbe schliesst sich dem Agenten Louis Deprez an, dem Urheber mehrerer Anschläge. Ist sie Mitwisserin, Komplizin oder unschuldiges Opfer? Eine Saga rund um Gerechtigkeit, Liebe und Zuflucht im Exil. Das faszinierende Porträt einer aufgewühlten Epoche.

«Treichlers reizvoll kommentierende Darstellung zeichnet sich durch Anschaulichkeit und einen Reichtum sprechender Details aus. Man folgt ihm gern durch all die klandestinen Windungen seiner Geschichte, lässt sich überraschen von unerwarteten Reaktionen der Protagonisten und gewinnt erst noch ein Bild der Kultur-, Wirtschafts- und Alltagsgeschichte aus der barocken Schweiz.» Neue Zürcher Zeitung



Während 30 Jahren findet der radikale Republikaner und Reitergeneral Edmund Ludlow (1617-1692) Asyl in der Schweiz. Der einstige Mitstreiter von Oliver Cromwell wird nach der Wiedereinführung der Monarchie in England (1660) von britischen Agenten verfolgt: Er gehörte dem Sondergericht an, das König Karl I. zum Tod verurteilte und hinrichten liess. Es gelingt Ludlow, alle Attentatsversuche zu vereiteln; er stirbt hochbetagt in Vevey und wird dort beigesetzt.



Das Lémanstädtchen Vevey gehört im 17. Jahrhundert zum bernischen Untertanengebiet. Die Berner Regierung wählt es zum Aufenthaltsort für die Gruppe englischer Republikaner rund um Ludlow und stellt ihnen ein Haus im Mauerring nahe des Marktplatzes (Bild) zur Verfügung.


* NZZ Libro


* zurück